Private Krankenversicherung & Zusatzversicherungen
Privat- und zusatzversicherte Patient:innen profitieren häufig von einer vollständigen oder anteiligen Kostenübernahme für osteopathische Behandlungen.
Die Abrechnung erfolgt in der Regel über eine Heilpraktikerrechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Gesetzliche Krankenversicherung
Auch bei gesetzlich versicherten Patient:innen übernehmen viele Krankenkassen einen Teil der Behandlungskosten.
In den meisten Fällen benötigen Sie hierfür eine ärztliche Empfehlung in Form eines grünen Privatrezeptes. Die Abrechnung erfolgt üblicherweise über eine Osteopathie-Rechnung.
Einen aktuellen Überblick über die Erstattungsregelungen der einzelnen Krankenkassen finden Sie unter:
www.osteokompass.de